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Darlehensvertrag

§ 488 BGB · Zivilrecht

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen, und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, einen etwa geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.

Merksatz

Auch ohne Zinsen bleibt die vereinbarte Rückzahlung geschuldet.

Darlehen oder Leihe?Verglichen werden der überlassene Gegenstand, die Rückgewähr und die Möglichkeit einer Vergütung.
Darlehensvertrag
Leihe
Gegenstand
Überlassung von Geld
Überlassung einer Sache zum Gebrauch
Rückgewähr
Rückzahlung einer entsprechenden Geldsumme
Rückgabe genau derselben Sache
Entgelt
Verzinst oder zinslos möglich
Stets unentgeltlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna und Ben vereinbaren verbindlich, 2dass Anna Ben am nächsten Tag 2.000 Euro überweist. 3Ben muss das Geld sechs Monate nach der Überweisung an Anna zurückzahlen; Zinsen sind nicht vorgesehen.

Trifft „Darlehensvertrag“ hier zu?

„Darlehensvertrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Einigung
    Beide einigen sich mit dem Willen, rechtlich gebunden zu sein.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten Geldsumme
    Anna verpflichtet sich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags.
    erfüllt
  3. 3
    Pflicht zur Rückzahlung und gegebenenfalls zur Zinszahlung
    Ben muss die Geldsumme zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlen, ohne zusätzlich Zinsen zu schulden.
    erfüllt
BFall B

1Anna verspricht Ben in einer notariell beurkundeten Vereinbarung, 2ihm am nächsten Tag 2.000 Euro zu überweisen. Ben darf das Geld dauerhaft behalten und muss weder etwas zurückzahlen noch Zinsen zahlen.

Trifft „Darlehensvertrag“ hier zu?

„Darlehensvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Pflicht zur Rückzahlung und gegebenenfalls zur Zinszahlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Einigung
    Beide einigen sich verbindlich über die Geldzuwendung.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten Geldsumme
    Anna verpflichtet sich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags.
    erfüllt
  3. 3
    Pflicht zur Rückzahlung und gegebenenfalls zur Zinszahlung
    Ben darf das Geld endgültig behalten und übernimmt keine Rückzahlungspflicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDen Vertragsschluss mit der Auszahlung des Geldes gleichsetzen.

RichtigDie Auszahlung erfüllt grundsätzlich eine bereits vereinbarte Leistungspflicht; sie ist nicht allgemein Voraussetzung des Vertragsschlusses.

Rechtsfolge falsch

FehlerOhne vereinbarten Rückzahlungstermin die Rückzahlung sofort für fällig halten.

RichtigFehlt eine vereinbarte Rückzahlungszeit, setzt die Fälligkeit nach der Grundregel des § 488 Abs. 3 BGB eine Kündigung mit dreimonatiger Frist voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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