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Blutalkoholkonzentration

§§ 20, 21 StGB; § 316 StGB · Strafrecht

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) bezeichnet den Massenanteil von Ethanol im Blut einer Person, gemessen in Promille (‰), und dient im Strafrecht als Beweisanzeichen zur Beurteilung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit sowie der Schuldfähigkeit. Absolute Fahruntüchtigkeit wird bei Kraftfahrzeugführern ab einer BAK von 1,1 ‰ und bei Radfahrern ab 1,6 ‰ unwiderlegbar angenommen. Ab etwa 2,0 ‰ kann eine erheblich verminderte, ab etwa 3,0 ‰ eine aufgehobene Schuldfähigkeit in Betracht kommen; starre Grenzwerte gelten für die Schuldfähigkeit jedoch nicht, vielmehr ist eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände erforderlich.

Merksatz

Für die Schuldfähigkeit kommt es nicht allein auf den Blutalkoholwert an.

Blutwert oder Atemwert?Beide Werte erfassen Ethanol, beziehen sich aber auf unterschiedliche Proben und werden in unterschiedlichen Einheiten angegeben.
Blutalkoholkonzentration
Atemalkoholkonzentration
Untersuchtes Material
Blut
Atemluft
Übliche Einheit
Promille (‰)
Milligramm pro Liter (mg/l)

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Bei Lea wird eine Blutprobe untersucht. Das Labor misst darin 10,8 Gramm Ethanol pro Kilogramm Blut und gibt den Wert mit 0,8 Promille an.

Trifft „Blutalkoholkonzentration“ hier zu?

„Blutalkoholkonzentration“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfassung des Massenanteils von Ethanol
    Die Masse des Ethanols wird zur Masse der untersuchten Probe ins Verhältnis gesetzt.
    erfüllt
  2. 2
    Blut einer Person als Bezugsmedium
    Der Messwert bezieht sich auf Leas Blut.
    erfüllt
BFall B

Bei Lea wird eine Urinprobe untersucht. Das Labor misst darin 10,8 Gramm Ethanol pro Kilogramm Urin und gibt den Wert mit 0,8 Promille an.

Trifft „Blutalkoholkonzentration“ hier zu?

„Blutalkoholkonzentration“ trifft nicht zu.Es fehlt: Blut einer Person als Bezugsmedium

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfassung des Massenanteils von Ethanol
    Die Masse des Ethanols wird zur Masse der untersuchten Probe ins Verhältnis gesetzt.
    erfüllt
  2. 2
    Blut einer Person als Bezugsmedium
    Der Messwert bezieht sich auf Urin statt auf Blut.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAb 1,1 ‰ wird bei jedem Fahrzeugführer absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.

RichtigDie Grenze von 1,1 ‰ betrifft Kraftfahrzeugführer; bei Radfahrern liegt sie bei 1,6 ‰.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine BAK von 3,0 ‰ wird automatisch mit Schuldunfähigkeit gleichgesetzt.

RichtigAuch bei einer solchen BAK muss die Schuldfähigkeit anhand aller maßgeblichen Umstände beurteilt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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