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Binnenpluralismus

Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Binnenpluralismus bezeichnet das Gebot, die Meinungsvielfalt der Gesellschaft nicht durch eine Vielzahl von Veranstaltern (Außenpluralismus), sondern innerhalb eines einzelnen Rundfunkveranstalters durch organisatorische Vorkehrungen – insbesondere durch die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen an Programmgestaltung und Kontrolle – sicherzustellen.

Merksatz

Meinungsvielfalt soll organisatorisch abgesichert sein und nicht bloß zufällig im Programm vorkommen.

Wo wird Meinungsvielfalt gesichert?Die Spalten unterscheiden die Ebene der Vielfalt und den jeweiligen organisatorischen Ansatz.
Binnenpluralismus
Außenpluralismus
Ebene der Vielfalt
Innerhalb eines einzelnen Rundfunkveranstalters.
Im Zusammenwirken mehrerer Rundfunkveranstalter.
Organisatorischer Ansatz
Insbesondere Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an Programmgestaltung und Kontrolle.
Nebeneinander unterschiedlich ausgerichteter Veranstalter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Ein öffentlich-rechtlicher Radiosender hat einen Rundfunkrat, in dem Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Religionsgemeinschaften und weitere gesellschaftliche Gruppen vertreten sind. 3Dieses Gremium legt verbindliche Programmleitlinien fest und kontrolliert deren Einhaltung. 1Die Leitlinien verlangen, im Programm die unterschiedlichen gesellschaftlichen Auffassungen angemessen zu berücksichtigen. Die Redaktionen setzen diese Vorgaben in ihren Sendungen um.

Trifft „Binnenpluralismus“ hier zu?

„Binnenpluralismus“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherung gesellschaftlicher Meinungsvielfalt
    Die unterschiedlichen gesellschaftlichen Auffassungen werden im Programm berücksichtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Vielfalt innerhalb eines Rundfunkveranstalters
    Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wirken innerhalb desselben Senders mit.
    erfüllt
  3. 3
    Organisatorische Absicherung
    Ein zuständiges Gremium sichert die Vielfalt durch verbindliche Vorgaben und Kontrolle.
    erfüllt
BFall B

In einer Region senden mehrere voneinander unabhängige private Radiosender. 1Ihre Programme bilden zusammen das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Meinungen ab. 3Eine gesetzliche Vergabeordnung sichert diese Vielfalt durch die Auswahl unterschiedlich ausgerichteter Sender. Jeder Sender verbreitet ausschließlich die Sichtweise einer gesellschaftlichen Gruppe.

Trifft „Binnenpluralismus“ hier zu?

„Binnenpluralismus“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vielfalt innerhalb eines Rundfunkveranstalters

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherung gesellschaftlicher Meinungsvielfalt
    Über alle Programme hinweg ist die gesellschaftliche Meinungsvielfalt vorhanden.
    erfüllt
  2. 2
    Vielfalt innerhalb eines Rundfunkveranstalters
    Die Vielfalt entsteht nur zwischen den Sendern, während jeder einzelne lediglich eine Gruppensicht verbreitet.
    fehlt
  3. 3
    Organisatorische Absicherung
    Das geregelte Auswahlverfahren sichert die Vielfalt organisatorisch auf der Ebene der Veranstaltermehrheit.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Vielfalt mehrerer unterschiedlich ausgerichteter Rundfunkveranstalter wird bereits als Binnenpluralismus eingeordnet.

RichtigBinnenpluralismus betrifft die Vielfalt innerhalb eines Veranstalters; Vielfalt durch mehrere Veranstalter bezeichnet Außenpluralismus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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