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Bebauungsplan

§ 30 BauGB i.V.m. § 8 BauGB · Öffentliches Recht

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der gemäß § 8 BauGB die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einem bestimmten Gemeindegebiet rechtsverbindlich festsetzt und als Satzung beschlossen wird. Er konkretisiert die Ziele des Flächennutzungsplans und bildet die unmittelbare Grundlage für die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.

Merksatz

Der Bebauungsplan bindet auch Bauwillige, nicht nur die planende Gemeinde.

Was unterscheidet die beiden Bauleitpläne?Beide Pläne stammen von der Gemeinde. Entscheidend sind die unterschiedliche Regelungstiefe, Rechtswirkung und Beschlussform.
Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Planungsinhalt
Konkrete Vorgaben für die Grundstücksnutzung
Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung
Rechtswirkung
Verbindliche Vorgaben auch für Bauwillige
Grundsätzlich keine unmittelbare Bindung privater Bauwilliger
Rechtsform
Satzung
Keine Satzung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Gemeinderat beschließt für das Viertel am Bahnhof einen Plan als Satzung. Dieser legt für jedes Grundstück die erlaubten Gebäudearten, die maximale Gebäudehöhe und die Flächen fest, auf denen gebaut werden darf. Der Beschluss wird anschließend ortsüblich bekannt gemacht.

Trifft „Bebauungsplan“ hier zu?

„Bebauungsplan“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeindlicher Bauleitplan
    Die Gemeinde plant die Bodennutzung für einen räumlich abgegrenzten Teil ihres Gebiets.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsverbindliche Grundstücksregelung in Satzungsform
    Die als Satzung beschlossenen und bekannt gemachten Vorgaben regeln verbindlich die Nutzung der Grundstücke.
    erfüllt
BFall B

1Der Gemeinderat beschließt für die gesamte Stadt einen Flächennutzungsplan. Die Karte zeigt große Flächen, die künftig für Wohnungen, Gewerbe oder Parks genutzt werden sollen. Der Rat fasst dazu einen Beschluss, ohne eine Satzung zu erlassen. Nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde wird die Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht.

Trifft „Bebauungsplan“ hier zu?

„Bebauungsplan“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsverbindliche Grundstücksregelung in Satzungsform

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeindlicher Bauleitplan
    Auch der Flächennutzungsplan ist ein Bauleitplan der Gemeinde.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsverbindliche Grundstücksregelung in Satzungsform
    Hier werden Planungsabsichten dargestellt; eine Satzung mit verbindlichen Grundstücksregelungen fehlt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJeder Bebauungsplan wird wie ein qualifizierter Bebauungsplan behandelt und ausschließlich nach § 30 Abs. 1 BauGB geprüft.

RichtigBei einem einfachen Bebauungsplan bleiben die vorhandenen Festsetzungen maßgeblich; ergänzend sind § 34 oder § 35 BauGB heranzuziehen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Übereinstimmung mit den Festsetzungen wird im Rahmen des § 30 Abs. 1 BauGB bereits für ausreichend gehalten.

RichtigZusätzlich muss die Erschließung des Vorhabens verlässlich sichergestellt sein.

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