Definitionen
Bandenmäßig
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB · StrafrechtBandenmäßig handelt, wer als Mitglied einer Bande agiert, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl zusammengeschlossen hat und der mindestens drei Personen angehören, wobei der Täter die Tat als Bandenmitglied unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. Die Verbindung muss darauf gerichtet sein, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Raub- oder Diebstahlstaten zu begehen.
Die Bande umfasst mindestens drei Personen; für die einzelne Tat genügt das Zusammenwirken zweier Bandenmitglieder.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna, Ben und Cem vereinbaren, in den kommenden Monaten immer wieder fremde Fahrräder zu nehmen und gemeinsam zu verkaufen; welche Fahrräder es sein sollen und wann sie zuschlagen, lassen sie offen. Dabei soll jeder auch allein für die Gruppe Fahrräder mitnehmen können. Eine Woche später nimmt Anna nach gemeinsamer Absprache ohne Erlaubnis des Eigentümers ein unverschlossenes Fahrrad von einem öffentlichen Fahrradständer mit, um es für die Gruppe zu verkaufen. Ben hält dabei wie vereinbart nach möglichen Entdeckern Ausschau; Cem bleibt zu Hause und hilft bei dieser Aktion nicht mit.
Trifft „Bandenmäßig“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens drei PersonenDem Zusammenschluss gehören drei Personen an.
- 2erfülltAuf gewisse Dauer angelegte BandenabredeDie Vereinbarung betrifft mehrere Monate und wiederholte Diebstähle, deren Einzelheiten noch offen sind.
- 3erfülltTatbegehung als BandenmitgliedAnna gehört dem Zusammenschluss an und führt den Diebstahl im Rahmen der gemeinsamen Abrede aus.
- 4erfülltMitwirkung eines weiteren BandenmitgliedsBen unterstützt Annas Diebstahl durch das vereinbarte Aufpassen.
Anna, Ben und Cem vereinbaren, in den kommenden Monaten immer wieder fremde Fahrräder zu nehmen und gemeinsam zu verkaufen; welche Fahrräder es sein sollen und wann sie zuschlagen, lassen sie offen. Dabei soll jeder auch allein für die Gruppe Fahrräder mitnehmen können. Eine Woche später nimmt Anna entsprechend dieser Absprache ohne Erlaubnis des Eigentümers ein unverschlossenes Fahrrad von einem öffentlichen Fahrradständer mit, um es für die Gruppe zu verkaufen. Ben und Cem wissen vorher nichts von dieser Aktion und helfen weder bei ihrer Vorbereitung noch bei ihrer Durchführung oder Sicherung.
Trifft „Bandenmäßig“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMindestens drei PersonenDem Zusammenschluss gehören drei Personen an.
- 2erfülltAuf gewisse Dauer angelegte BandenabredeDie Vereinbarung betrifft mehrere Monate und wiederholte Diebstähle, deren Einzelheiten noch offen sind.
- 3erfülltTatbegehung als BandenmitgliedAuch Annas allein ausgeführter Diebstahl entspricht der gemeinsamen Abrede und dient der Gruppe.
- 4fehltMitwirkung eines weiteren BandenmitgliedsWeder Ben noch Cem unterstützt diesen konkreten Diebstahl; die allgemeine Bandenabrede allein genügt dafür nicht.
Typische Fehler
FehlerSchon zwei Personen, die dauerhaft gemeinsam stehlen wollen, werden als Bande eingeordnet.
RichtigEin Zusammenschluss aus nur zwei Personen reicht nicht aus.
FehlerDie Mindestgröße der Bande wird mit der erforderlichen Zahl der an der einzelnen Tat Mitwirkenden gleichgesetzt.
RichtigNicht sämtliche Bandenmitglieder müssen an der einzelnen Tat mitwirken; neben dem Täter reicht hierfür ein weiteres Bandenmitglied aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema