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Baulinie

§ 23 II BauNVO · Öffentliches Recht

Eine Baulinie ist eine im Bebauungsplan festgesetzte Linie, auf der Gebäude bei einer Bebauung grundsätzlich errichtet werden müssen, sodass die Außenwand des Gebäudes genau auf dieser Linie zu stehen hat. Geringfügige Vor- und Rücksprünge von Gebäudeteilen können von der zuständigen Behörde zugelassen werden; weitere Ausnahmen können im Bebauungsplan nach Art und Umfang festgelegt werden. Die Festsetzung allein verpflichtet nicht dazu, das Grundstück zu bebauen.

Merksatz

Allein die Festsetzung einer Baulinie zwingt noch nicht dazu, das Grundstück tatsächlich zu bebauen.

Baulinie oder Baugrenze?Die Baulinie legt die Gebäudeposition fest. Die Baugrenze begrenzt nur, wie weit Gebäude vortreten dürfen.
Baulinie
Baugrenze
Lage der Außenwand
Grundsätzlich auf der Linie.
Auf oder hinter der Grenze.
Geringfügige Abweichung
Vor- und Rücksprünge einzelner Gebäudeteile können zugelassen werden.
Geringfügiges Vortreten von Gebäudeteilen kann zugelassen werden; Zurückbleiben ist erlaubt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea möchte ein Haus bauen; 1der Bebauungsplan zeichnet auf ihrem Grundstück eine Linie ein. 2Nach den Vorgaben des Plans muss die straßenseitige Außenwand des Hauses genau auf dieser Linie stehen. Kleine Vor- oder Rücksprünge einzelner Gebäudeteile können gesondert erlaubt werden.

Trifft „Baulinie“ hier zu?

„Baulinie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Festsetzung einer Linie im Bebauungsplan
    Die Linie ist Bestandteil des Bebauungsplans.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich bindende Lage der Außenwand
    Die Außenwand muss grundsätzlich auf der Linie liegen; kleine Abweichungen einzelner Teile können zugelassen werden.
    erfüllt
BFall B

Lea möchte ein Haus bauen; 1der Bebauungsplan zeichnet auf ihrem Grundstück eine Linie ein. Nach den Vorgaben des Plans darf das Haus die Linie nicht überschreiten, kann aber in beliebigem Abstand dahinter stehen.

Trifft „Baulinie“ hier zu?

„Baulinie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundsätzlich bindende Lage der Außenwand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Festsetzung einer Linie im Bebauungsplan
    Die Linie ist Bestandteil des Bebauungsplans.
    erfüllt
  2. 2
    Grundsätzlich bindende Lage der Außenwand
    Die Außenwand muss nicht auf der Linie stehen; die Festsetzung ist eine Baugrenze.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Baulinie wie eine Baugrenze behandeln und ein beliebiges Zurücksetzen des Gebäudes für zulässig halten.

RichtigDie Außenwand muss grundsätzlich auf der Baulinie liegen; ein Zurücksetzen ist nicht generell erlaubt.

Voraussetzung vergessen

FehlerGeringfügige Vor- oder Rücksprünge einzelner Gebäudeteile automatisch für zulässig halten.

RichtigAuch geringfügige Abweichungen einzelner Gebäudeteile müssen von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

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