Definitionen
BAK-Grenzwert
§ 316 StGB · StrafrechtDer BAK-Grenzwert bezeichnet den durch Rechtsprechung festgelegten Blutalkoholkonzentrationswert, ab dessen Erreichen unwiderlegbar auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit geschlossen wird; im Strafrecht gilt für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs ein Grenzwert von 1,1 ‰ (§ 316 StGB) und beim Führen eines Fahrrads von 1,6 ‰, während unterhalb dieser Werte eine relative Fahruntüchtigkeit anhand von Ausfallerscheinungen festgestellt werden muss.
Ab dem fahrzeugabhängigen BAK-Grenzwert sind zusätzliche Ausfallerscheinungen für den Nachweis der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit entbehrlich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Jana fährt mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. 2Eine Blutuntersuchung ergibt für den Zeitpunkt der Fahrt 1,2 ‰ Alkohol im Blut. Sie hält die Spur und beachtet alle Verkehrszeichen.
Trifft „BAK-Grenzwert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines Kraftfahrzeugs oder FahrradsJana führt mit dem Auto ein Kraftfahrzeug.
- 2erfülltErreichen des fahrzeugabhängigen BAK-GrenzwertsDie festgestellten 1,2 ‰ überschreiten den für Kraftfahrzeuge maßgeblichen Grenzwert von 1,1 ‰.
1Ben fährt mit seinem Fahrrad auf einer öffentlichen Straße. Eine Blutuntersuchung ergibt für den Zeitpunkt der Fahrt 1,2 ‰ Alkohol im Blut. Er hält die Spur und beachtet alle Verkehrszeichen. Weitere Auffälligkeiten zeigt er nicht.
Trifft „BAK-Grenzwert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFühren eines Kraftfahrzeugs oder FahrradsBen führt ein Fahrrad.
- 2fehltErreichen des fahrzeugabhängigen BAK-GrenzwertsFür Fahrräder gilt der Grenzwert von 1,6 ‰, den Ben mit 1,2 ‰ nicht erreicht.
Typische Fehler
FehlerDer Kraftfahrzeuggrenzwert von 1,1 ‰ wird auch auf Fahrräder angewendet.
RichtigBei Fahrrädern beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 ‰.
FehlerAuch nach Erreichen des Grenzwerts werden zusätzliche alkoholbedingte Fahrfehler als notwendiger Nachweis verlangt.
RichtigIst der maßgebliche Grenzwert erreicht, müssen für den Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit keine zusätzlichen Ausfallerscheinungen festgestellt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema