Definitionen
Bandenabrede
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB · StrafrechtEine Bandenabrede ist die ausdrückliche oder konkludente Übereinkunft von mindestens drei Personen, sich für eine gewisse Dauer zur Begehung mehrerer selbstständiger, im Einzelnen noch ungewisser Straftaten zusammenzuschließen. Ein bestimmter Organisationsgrad, eine feste Rollenverteilung oder ein Bandenstatut sind nicht erforderlich. Bei § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB muss die Abrede auf Raub oder Diebstahl gerichtet sein.
Entscheidend ist der gemeinsame Plan für mehrere künftige Taten, nicht eine feste Organisation.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna, Ben und Cem vereinbaren, in den kommenden sechs Monaten gemeinsam immer wieder fremde Fahrräder zu stehlen und zu verkaufen. Welche Fahrräder sie wann wegnehmen, wollen sie jeweils erst später entscheiden.
Trifft „Bandenabrede“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusdrückliche oder konkludente ÜbereinkunftDie Beteiligten treffen ausdrücklich eine gemeinsame Vereinbarung.
- 2erfülltMindestens drei PersonenAn der Vereinbarung sind drei Personen beteiligt.
- 3erfülltVerbindung für eine gewisse DauerDie Zusammenarbeit soll sich über sechs Monate erstrecken.
- 4erfülltMehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse StraftatenGeplant sind wiederholte einzelne Diebstähle, deren Gegenstände und Zeitpunkte noch offen sind.
- 5erfülltRaub oder Diebstahl als Gegenstand der AbredeDie Vereinbarung richtet sich auf Diebstähle.
Anna und Ben vereinbaren zu zweit, in den kommenden sechs Monaten gemeinsam immer wieder fremde Fahrräder zu stehlen und zu verkaufen. Welche Fahrräder sie wann wegnehmen, wollen sie jeweils erst später entscheiden.
Trifft „Bandenabrede“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusdrückliche oder konkludente ÜbereinkunftDie Beteiligten treffen ausdrücklich eine gemeinsame Vereinbarung.
- 2fehltMindestens drei PersonenAn der Vereinbarung sind nur zwei Personen beteiligt.
- 3erfülltVerbindung für eine gewisse DauerDie Zusammenarbeit soll sich über sechs Monate erstrecken.
- 4erfülltMehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse StraftatenGeplant sind wiederholte einzelne Diebstähle, deren Gegenstände und Zeitpunkte noch offen sind.
- 5erfülltRaub oder Diebstahl als Gegenstand der AbredeDie Vereinbarung richtet sich auf Diebstähle.
Typische Fehler
FehlerEine Vereinbarung zwischen zwei Personen wird für ausreichend gehalten.
RichtigAn der Vereinbarung müssen mindestens drei Personen beteiligt sein.
FehlerDie gemeinsame Planung eines einzigen Diebstahls wird als ausreichend behandelt.
RichtigDie Vereinbarung muss mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Taten umfassen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema