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326 Definitionen

Aus- und Einbaukosten

§ 439 III BGB · Zivilrecht

Im Rahmen der Nacherfüllung hat der Verkäufer einer mangelhaften Sache dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der reparierten oder als Ersatz gelieferten mangelfreien Sache zu erstatten, sofern der Käufer die Sache ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend in eine andere Sache eingebaut oder an einer anderen Sache angebracht hat. Der Einbau oder das Anbringen muss erfolgt sein, bevor der Mangel offenbar wurde.

Merksatz

Entscheidend ist, ob der Mangel erst nach dem Einbau oder Anbringen offenbar wurde.

Wann muss der Einbau erfolgt sein?Der Einbau oder das Anbringen muss vor dem Offenbarwerden des Mangels liegen.
  1. Vorher
    Einbau oder Anbringung
    Die Sache wird ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend eingebaut oder angebracht.
  2. Später
    Mangel wird offenbar
    Erst nach dem Einbau oder Anbringen wird der Mangel offenbar.
  1. Einbau oder Anbringung Die Sache wird ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend eingebaut oder angebracht.
  2. Mangel wird offenbar Erst nach dem Einbau oder Anbringen wird der Mangel offenbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora kauft neue Bodenfliesen, die bei der Lieferung einen noch nicht erkennbaren Herstellungsfehler haben. Sie lässt die Fliesen als Bodenbelag in ihrer Küche verlegen und bemerkt erst einen Monat später, dass die Glasur wegen dieses Fehlers abplatzt. Auf ihre Reklamation hin liefert der Verkäufer fehlerfreie Ersatzfliesen. Nora bezahlt einem Fachbetrieb für das Entfernen der alten und das Verlegen der neuen Fliesen nur die dafür notwendigen Arbeits- und Materialkosten.

Trifft „Aus- und Einbaukosten“ hier zu?

„Aus- und Einbaukosten“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nacherfüllung bei mangelhafter Kaufsache
    Der Verkäufer ersetzt die bereits bei Lieferung fehlerhaften Fliesen durch mangelfreie Fliesen.
    erfüllt
  2. 2
    Einbau oder Anbringung entsprechend Art und Verwendungszweck
    Bodenfliesen werden durch das Verlegen als Küchenboden ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend verwendet.
    erfüllt
  3. 3
    Einbau oder Anbringung vor Offenbarwerden des Mangels
    Der zunächst nicht erkennbare Fehler zeigt sich erst nach dem Verlegen.
    erfüllt
  4. 4
    Erforderliche Aufwendungen für Entfernen und erneuten Einbau oder Anbringung
    Die bezahlten Kosten betreffen ausschließlich die notwendigen Arbeiten und Materialien für den Austausch.
    erfüllt
BFall B

Nora kauft neue Bodenfliesen und erkennt bei der anschließenden Lieferung, dass deren Glasur schon abgeplatzt ist. 2Trotzdem lässt sie die Fliesen als Bodenbelag in ihrer Küche verlegen. 1Auf ihre Reklamation hin liefert der Verkäufer fehlerfreie Ersatzfliesen. 4Nora bezahlt einem Fachbetrieb für das Entfernen der alten und das Verlegen der neuen Fliesen nur die dafür notwendigen Arbeits- und Materialkosten.

Trifft „Aus- und Einbaukosten“ hier zu?

„Aus- und Einbaukosten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einbau oder Anbringung vor Offenbarwerden des Mangels

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nacherfüllung bei mangelhafter Kaufsache
    Der Verkäufer ersetzt die bereits bei Lieferung fehlerhaften Fliesen durch mangelfreie Fliesen.
    erfüllt
  2. 2
    Einbau oder Anbringung entsprechend Art und Verwendungszweck
    Die Verwendung als Küchenboden entspricht der Art und dem Zweck von Bodenfliesen.
    erfüllt
  3. 3
    Einbau oder Anbringung vor Offenbarwerden des Mangels
    Die abgeplatzte Glasur ist bereits vor dem Verlegen sichtbar und Nora bekannt.
    fehlt
  4. 4
    Erforderliche Aufwendungen für Entfernen und erneuten Einbau oder Anbringung
    Die Aufwendungen beschränken sich auf die für den Austausch notwendigen Arbeiten und Materialien.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus § 439 Abs. 3 BGB wird ein Anspruch darauf abgeleitet, dass der Verkäufer die Arbeiten selbst durchführt.

RichtigDie Vorschrift begründet einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, nicht auf Durchführung der Arbeiten durch den Verkäufer.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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