Definitionen
Aus- und Einbaukosten
§ 439 III BGB · ZivilrechtIm Rahmen der Nacherfüllung hat der Verkäufer einer mangelhaften Sache dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der reparierten oder als Ersatz gelieferten mangelfreien Sache zu erstatten, sofern der Käufer die Sache ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend in eine andere Sache eingebaut oder an einer anderen Sache angebracht hat. Der Einbau oder das Anbringen muss erfolgt sein, bevor der Mangel offenbar wurde.
Entscheidend ist, ob der Mangel erst nach dem Einbau oder Anbringen offenbar wurde.
- VorherEinbau oder AnbringungDie Sache wird ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend eingebaut oder angebracht.
- SpäterMangel wird offenbarErst nach dem Einbau oder Anbringen wird der Mangel offenbar.
- Einbau oder Anbringung Die Sache wird ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend eingebaut oder angebracht.
- Mangel wird offenbar Erst nach dem Einbau oder Anbringen wird der Mangel offenbar.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora kauft neue Bodenfliesen, die bei der Lieferung einen noch nicht erkennbaren Herstellungsfehler haben. Sie lässt die Fliesen als Bodenbelag in ihrer Küche verlegen und bemerkt erst einen Monat später, dass die Glasur wegen dieses Fehlers abplatzt. Auf ihre Reklamation hin liefert der Verkäufer fehlerfreie Ersatzfliesen. Nora bezahlt einem Fachbetrieb für das Entfernen der alten und das Verlegen der neuen Fliesen nur die dafür notwendigen Arbeits- und Materialkosten.
Trifft „Aus- und Einbaukosten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNacherfüllung bei mangelhafter KaufsacheDer Verkäufer ersetzt die bereits bei Lieferung fehlerhaften Fliesen durch mangelfreie Fliesen.
- 2erfülltEinbau oder Anbringung entsprechend Art und VerwendungszweckBodenfliesen werden durch das Verlegen als Küchenboden ihrer Art und ihrem Zweck entsprechend verwendet.
- 3erfülltEinbau oder Anbringung vor Offenbarwerden des MangelsDer zunächst nicht erkennbare Fehler zeigt sich erst nach dem Verlegen.
- 4erfülltErforderliche Aufwendungen für Entfernen und erneuten Einbau oder AnbringungDie bezahlten Kosten betreffen ausschließlich die notwendigen Arbeiten und Materialien für den Austausch.
Nora kauft neue Bodenfliesen und erkennt bei der anschließenden Lieferung, dass deren Glasur schon abgeplatzt ist. 2Trotzdem lässt sie die Fliesen als Bodenbelag in ihrer Küche verlegen. 1Auf ihre Reklamation hin liefert der Verkäufer fehlerfreie Ersatzfliesen. 4Nora bezahlt einem Fachbetrieb für das Entfernen der alten und das Verlegen der neuen Fliesen nur die dafür notwendigen Arbeits- und Materialkosten.
Trifft „Aus- und Einbaukosten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNacherfüllung bei mangelhafter KaufsacheDer Verkäufer ersetzt die bereits bei Lieferung fehlerhaften Fliesen durch mangelfreie Fliesen.
- 2erfülltEinbau oder Anbringung entsprechend Art und VerwendungszweckDie Verwendung als Küchenboden entspricht der Art und dem Zweck von Bodenfliesen.
- 3fehltEinbau oder Anbringung vor Offenbarwerden des MangelsDie abgeplatzte Glasur ist bereits vor dem Verlegen sichtbar und Nora bekannt.
- 4erfülltErforderliche Aufwendungen für Entfernen und erneuten Einbau oder AnbringungDie Aufwendungen beschränken sich auf die für den Austausch notwendigen Arbeiten und Materialien.
Typische Fehler
FehlerAus § 439 Abs. 3 BGB wird ein Anspruch darauf abgeleitet, dass der Verkäufer die Arbeiten selbst durchführt.
RichtigDie Vorschrift begründet einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, nicht auf Durchführung der Arbeiten durch den Verkäufer.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema