Definitionen
Zahlungsverkehr
Art. 63 Abs. 2 AEUV · Öffentliches RechtZahlungsverkehr im Sinne des Art. 63 Abs. 2 AEUV umfasst alle grenzüberschreitenden Geldtransfers, die als Gegenleistung für eine zugrunde liegende Transaktion (z. B. Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalgeschäft) zwischen Gebietsansässigen verschiedener Mitgliedstaaten oder zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten erfolgen. Das Verbot von Beschränkungen des Zahlungsverkehrs ergänzt die übrigen Grundfreiheiten, indem es sicherstellt, dass die monetäre Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte nicht behindert wird.
Die Grenzüberschreitung allein genügt nicht; der Geldtransfer muss als Gegenleistung für ein Geschäft erfolgen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna wohnt in Deutschland und bestellt ein Fahrrad bei einem Händler mit Geschäftssitz in Italien. 3Zur Bezahlung des Fahrrads 1überweist sie 800 Euro von ihrem deutschen Konto auf das italienische Konto des Händlers.
Trifft „Zahlungsverkehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertragung von GeldDurch die Überweisung werden Geldmittel übertragen.
- 2erfülltTransfer zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen Mitgliedstaat und DrittstaatDie Zahlung erfolgt zwischen Personen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind.
- 3erfülltGegenleistung für ein zugrunde liegendes GeschäftDie Überweisung dient der Zahlung des Kaufpreises für das Fahrrad.
2Anna wohnt in Deutschland; ihre Schwester wohnt in Italien. 1Anna überweist 800 Euro auf das italienische Konto ihrer Schwester. Anna schenkt ihrer Schwester das Geld zum Geburtstag und erhält dafür nichts.
Trifft „Zahlungsverkehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbertragung von GeldDurch die Überweisung werden Geldmittel übertragen.
- 2erfülltTransfer zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen Mitgliedstaat und DrittstaatDie Geldübertragung erfolgt zwischen Personen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind.
- 3fehltGegenleistung für ein zugrunde liegendes GeschäftDas Geld ist ein Geschenk und keine Gegenleistung für ein zugrunde liegendes Geschäft.
Typische Fehler
FehlerWie bei anderen Grundfreiheiten wird der Schutz auf den Verkehr zwischen Mitgliedstaaten beschränkt.
RichtigAuch Zahlungen als Gegenleistung für ein Geschäft zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat werden erfasst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema