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Wächterfunktion des Staates

Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Die Wächterfunktion des Staates bezeichnet die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, über die Wahrnehmung des Elternrechts zu wachen und einzugreifen, wenn Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist.

Merksatz

Das staatliche Wachen ergänzt die vorrangige Erziehungsverantwortung der Eltern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Die Eltern eines achtjährigen Kindes lassen es seit Wochen häufig ohne Mahlzeiten und haben seine Versorgung trotz wiederholter Hinweise nicht verbessert. 4Eine Ärztin hat bei dem Kind eine gesundheitsschädliche Mangelernährung festgestellt. 1Eine Mitarbeiterin des Jugendamts 2überprüft bei Hausbesuchen die Versorgung und organisiert mit Zustimmung der Eltern ärztliche Behandlung sowie tägliche Unterstützung beim Zubereiten der Mahlzeiten.

Trifft „Wächterfunktion des Staates“ hier zu?

„Wächterfunktion des Staates“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates
    Das Jugendamt handelt als staatliche Stelle zum Schutz des Kindes.
    erfüllt
  2. 2
    Überwachung der elterlichen Erziehung und Eingreifen
    Das Jugendamt kontrolliert die Versorgung und wird zur Behebung der Missstände tätig.
    erfüllt
  3. 3
    Elterliches Erziehungsversagen
    Die Eltern vernachlässigen ihre Verantwortung für die ausreichende Ernährung des Kindes.
    erfüllt
  4. 4
    Gefährdung des Kindeswohls
    Die unzureichende Versorgung beeinträchtigt bereits die Gesundheit des Kindes.
    erfüllt
BFall B

3Die Eltern eines achtjährigen Kindes lassen es seit Wochen häufig ohne Mahlzeiten und haben seine Versorgung trotz wiederholter Hinweise nicht verbessert. 4Eine Ärztin hat bei dem Kind eine gesundheitsschädliche Mangelernährung festgestellt. Eine Nachbarin 2überprüft bei Besuchen die Versorgung und organisiert mit Zustimmung der Eltern ärztliche Behandlung sowie tägliche Unterstützung beim Zubereiten der Mahlzeiten. Sie handelt ausschließlich privat und ist von keiner Behörde beauftragt.

Trifft „Wächterfunktion des Staates“ hier zu?

„Wächterfunktion des Staates“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates
    Die Nachbarin handelt als Privatperson und nimmt keine staatliche Aufgabe wahr.
    fehlt
  2. 2
    Überwachung der elterlichen Erziehung und Eingreifen
    Die Nachbarin kontrolliert tatsächlich die Versorgung und hilft, die Missstände zu beheben.
    erfüllt
  3. 3
    Elterliches Erziehungsversagen
    Die Eltern vernachlässigen ihre Verantwortung für die ausreichende Ernährung des Kindes.
    erfüllt
  4. 4
    Gefährdung des Kindeswohls
    Die unzureichende Versorgung beeinträchtigt bereits die Gesundheit des Kindes.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Wächterfunktion wird eine allgemeine Befugnis des Staates abgeleitet, die Erziehung anstelle der Eltern zu bestimmen.

RichtigDie Erziehung bleibt vorrangig Aufgabe der Eltern; der Staat überwacht deren Wahrnehmung.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine staatliche Eingriffspflicht wird erst bei einem bereits eingetretenen Schaden angenommen.

RichtigBei elterlichem Erziehungsversagen genügt eine Gefährdung des Kindeswohls; ein Schaden muss noch nicht eingetreten sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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