Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen

Übergangsregelung

Öffentliches Recht

Eine Übergangsregelung ist eine gesetzliche oder untergesetzliche Norm, die den Wechsel von einer alten zu einer neuen Rechtslage abmildert, indem sie bestehende Rechtspositionen, Verfahren oder Zustände nach dem bisherigen Recht fortgelten lässt oder besondere Anpassungsfristen gewährt. Sie dient dem Schutz des Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in bestehende Rechte.

Merksatz

Beim Rechtswechsel sollen Übergangsregelungen Vertrauen schützen und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sichern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein neues Bundesgesetz verlangt für gewerblich genutzte Maschinen eine zusätzliche Schutzabdeckung. 1Eine Vorschrift dieses Gesetzes 2erlaubt bei schon angeschafften Maschinen für zwölf Monate nach Inkrafttreten die weitere Nutzung nach den bisherigen Anforderungen. 3Die Betriebe sollen so ihre im Vertrauen auf diese Anforderungen gekauften Maschinen umrüsten können, ohne den Betrieb einstellen zu müssen.

Trifft „Übergangsregelung“ hier zu?

„Übergangsregelung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche oder untergesetzliche Norm
    Die Erlaubnis zur weiteren Nutzung ist in einer gesetzlichen Norm enthalten.
    erfüllt
  2. 2
    Abmilderung des Rechtswechsels durch Fortgeltung oder Anpassungsfristen
    Für bereits angeschaffte Maschinen gelten die bisherigen Anforderungen noch zwölf Monate weiter.
    erfüllt
  3. 3
    Vertrauensschutz und Wahrung der Verhältnismäßigkeit
    Die Vorschrift berücksichtigt frühere Investitionen und ermöglicht die Umrüstung ohne sofortige Betriebsunterbrechung.
    erfüllt
BFall B

Ein neues Bundesgesetz verlangt für gewerblich genutzte Maschinen eine zusätzliche Schutzabdeckung und erlaubt der zuständigen Behörde Ausnahmen in besonderen Härtefällen. Die Behörde gestattet einem einzelnen Betrieb durch einen nur an ihn gerichteten Bescheid, 2seine schon angeschaffte Maschine noch zwölf Monate nach den bisherigen Anforderungen zu nutzen. 3Damit soll der Betrieb seine im Vertrauen auf diese Anforderungen gekaufte Maschine umrüsten können, ohne die Arbeit einzustellen.

Trifft „Übergangsregelung“ hier zu?

„Übergangsregelung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche oder untergesetzliche Norm

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche oder untergesetzliche Norm
    Die hier betrachtete Erlaubnis ist eine Einzelfallentscheidung und keine gesetzliche oder untergesetzliche Norm.
    fehlt
  2. 2
    Abmilderung des Rechtswechsels durch Fortgeltung oder Anpassungsfristen
    Die Erlaubnis mildert den Rechtswechsel durch eine zwölfmonatige Weiternutzung nach den bisherigen Anforderungen ab.
    erfüllt
  3. 3
    Vertrauensschutz und Wahrung der Verhältnismäßigkeit
    Die Erlaubnis berücksichtigt die frühere Investition und vermeidet eine sofortige Betriebsunterbrechung.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, dass eine Übergangsregelung stets das bisherige Recht fortgelten lässt.

RichtigSie kann stattdessen eine besondere Anpassungsfrist für die Erfüllung neuer Anforderungen gewähren.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.