Definitionen
Übergangsregelung
Öffentliches RechtEine Übergangsregelung ist eine gesetzliche oder untergesetzliche Norm, die den Wechsel von einer alten zu einer neuen Rechtslage abmildert, indem sie bestehende Rechtspositionen, Verfahren oder Zustände nach dem bisherigen Recht fortgelten lässt oder besondere Anpassungsfristen gewährt. Sie dient dem Schutz des Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in bestehende Rechte.
Beim Rechtswechsel sollen Übergangsregelungen Vertrauen schützen und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sichern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein neues Bundesgesetz verlangt für gewerblich genutzte Maschinen eine zusätzliche Schutzabdeckung. 1Eine Vorschrift dieses Gesetzes 2erlaubt bei schon angeschafften Maschinen für zwölf Monate nach Inkrafttreten die weitere Nutzung nach den bisherigen Anforderungen. 3Die Betriebe sollen so ihre im Vertrauen auf diese Anforderungen gekauften Maschinen umrüsten können, ohne den Betrieb einstellen zu müssen.
Trifft „Übergangsregelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche oder untergesetzliche NormDie Erlaubnis zur weiteren Nutzung ist in einer gesetzlichen Norm enthalten.
- 2erfülltAbmilderung des Rechtswechsels durch Fortgeltung oder AnpassungsfristenFür bereits angeschaffte Maschinen gelten die bisherigen Anforderungen noch zwölf Monate weiter.
- 3erfülltVertrauensschutz und Wahrung der VerhältnismäßigkeitDie Vorschrift berücksichtigt frühere Investitionen und ermöglicht die Umrüstung ohne sofortige Betriebsunterbrechung.
Ein neues Bundesgesetz verlangt für gewerblich genutzte Maschinen eine zusätzliche Schutzabdeckung und erlaubt der zuständigen Behörde Ausnahmen in besonderen Härtefällen. Die Behörde gestattet einem einzelnen Betrieb durch einen nur an ihn gerichteten Bescheid, 2seine schon angeschaffte Maschine noch zwölf Monate nach den bisherigen Anforderungen zu nutzen. 3Damit soll der Betrieb seine im Vertrauen auf diese Anforderungen gekaufte Maschine umrüsten können, ohne die Arbeit einzustellen.
Trifft „Übergangsregelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGesetzliche oder untergesetzliche NormDie hier betrachtete Erlaubnis ist eine Einzelfallentscheidung und keine gesetzliche oder untergesetzliche Norm.
- 2erfülltAbmilderung des Rechtswechsels durch Fortgeltung oder AnpassungsfristenDie Erlaubnis mildert den Rechtswechsel durch eine zwölfmonatige Weiternutzung nach den bisherigen Anforderungen ab.
- 3erfülltVertrauensschutz und Wahrung der VerhältnismäßigkeitDie Erlaubnis berücksichtigt die frühere Investition und vermeidet eine sofortige Betriebsunterbrechung.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, dass eine Übergangsregelung stets das bisherige Recht fortgelten lässt.
RichtigSie kann stattdessen eine besondere Anpassungsfrist für die Erfüllung neuer Anforderungen gewähren.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema