Definitionen
Quälen
§ 225 StGB · StrafrechtQuälen ist das Verursachen länger andauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art.
Auch starke Schmerzen allein genügen nicht, wenn sie nur ganz kurz und einmalig auftreten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Vater kneift seinen zehnjährigen Sohn an sieben aufeinanderfolgenden Tagen jeweils mehrere Minuten kräftig in den Oberarm. Der Sohn hat dadurch jedes Mal starke Schmerzen.
Trifft „Quälen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerursachen der BeeinträchtigungDas Kneifen des Vaters verursacht die Schmerzen des Sohnes.
- 2erfülltLängere Dauer oder WiederholungDie Schmerzen werden an mehreren Tagen wiederholt zugefügt.
- 3erfülltErhebliche körperliche oder seelische Schmerzen oder LeidenDie starken Schmerzen sind eine erhebliche körperliche Beeinträchtigung.
Ein Vater kneift seinen zehnjährigen Sohn einmal kurz kräftig in den Oberarm. Der Sohn spürt dadurch für wenige Sekunden starke Schmerzen, hat danach aber keine weiteren körperlichen oder seelischen Beschwerden. Andere solche Vorfälle gibt es nicht.
Trifft „Quälen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerursachen der BeeinträchtigungDas Kneifen des Vaters verursacht die Schmerzen des Sohnes.
- 2fehltLängere Dauer oder WiederholungDie Schmerzen treten nur einmal und für wenige Sekunden auf.
- 3erfülltErhebliche körperliche oder seelische Schmerzen oder LeidenDie Schmerzen sind trotz ihrer kurzen Dauer von erheblicher Intensität.
Typische Fehler
FehlerOhne körperliche Verletzung wird Quälen ausgeschlossen.
RichtigAuch erhebliche seelische Leiden können genügen, wenn sie länger anhalten oder wiederholt auftreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema