Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen

Gesundheitsgefährdung

§ 81a Abs. 1 Satz 2 StPO · Strafrecht

Eine Gesundheitsgefährdung bei einer strafprozessualen körperlichen Untersuchung liegt vor, wenn aufgrund der konkreten Maßnahme und des individuellen Gesundheitszustands des Betroffenen gesundheitliche Nachteile zu befürchten sind. Eine bereits eingetretene Gesundheitsschädigung ist nicht erforderlich.

Merksatz

Die Prüfung richtet sich auf drohende Gesundheitsfolgen, nicht auf den Nachweis eines bereits eingetretenen Schadens.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1In einem Strafverfahren soll eine Ärztin einem Beschuldigten eine kleine Blutprobe entnehmen. 2Wegen seiner schweren Blutgerinnungsstörung rechnet die Ärztin bereits durch den Einstich mit einer lang anhaltenden, starken Blutung. Die Blutentnahme hat noch nicht stattgefunden.

Trifft „Gesundheitsgefährdung“ hier zu?

„Gesundheitsgefährdung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafprozessuale körperliche Untersuchung
    Die geplante Blutentnahme ist ein körperlicher Eingriff zu Untersuchungszwecken im Strafverfahren.
    erfüllt
  2. 2
    Individuell zu befürchtende gesundheitliche Nachteile
    Die persönliche Vorerkrankung lässt durch die geplante Maßnahme eine erhebliche Blutung befürchten.
    erfüllt
BFall B

1In einem Strafverfahren soll eine Ärztin einem Beschuldigten unter sterilen Bedingungen eine kleine Blutprobe entnehmen. Die Voruntersuchung ergibt einen gesunden Allgemeinzustand, normale Blutgerinnungswerte und keine sonstigen medizinischen Besonderheiten.

Trifft „Gesundheitsgefährdung“ hier zu?

„Gesundheitsgefährdung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Individuell zu befürchtende gesundheitliche Nachteile

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafprozessuale körperliche Untersuchung
    Die geplante Blutentnahme ist ein körperlicher Eingriff zu Untersuchungszwecken im Strafverfahren.
    erfüllt
  2. 2
    Individuell zu befürchtende gesundheitliche Nachteile
    Bei dieser üblichen Blutentnahme bestehen nach dem individuellen Untersuchungsbefund keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Nachteile.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer üblichen Untersuchungsmethode werden Vorerkrankungen des Betroffenen nicht berücksichtigt.

RichtigAuch bei üblichen Untersuchungsmethoden muss der individuelle Gesundheitszustand in die Risikoprognose einbezogen werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.