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60-Tage-Neuwahlfrist

Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG · Öffentliches Recht

Die 60-Tage-Neuwahlfrist bezeichnet die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass im Falle einer Auflösung des Bundestages die Neuwahl spätestens sechzig Tage nach der Auflösung stattzufinden hat.

Merksatz

Für die Einhaltung der Frist zählt der Wahltag, nicht die erste Sitzung des neuen Bundestages.

Welche Frist beginnt mit welchem Ereignis?Ab der Auflösung läuft die Wahlfrist; erst ab dem Wahltag läuft die Frist für den Zusammentritt.
  1. Tag 0
    Auflösung
    Mit der Auflösung beginnt die Frist für die vorgezogene Wahl.
  2. Bis Tag 60
    Neuwahl
    Spätestens jetzt muss der neue Bundestag gewählt sein.
  3. Bis 30 Tage nach Wahl
    Erster Zusammentritt
    Für die erste Sitzung gilt eine eigene Frist ab dem Wahltag.
  1. Auflösung Mit der Auflösung beginnt die Frist für die vorgezogene Wahl.
  2. Neuwahl Spätestens jetzt muss der neue Bundestag gewählt sein.
  3. Erster Zusammentritt Für die erste Sitzung gilt eine eigene Frist ab dem Wahltag.
Höchstens 60 Tage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der Bundespräsident löst den Bundestag an einem Sonntag auf. 2Genau 56 Tage später stimmen die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des neuen Bundestages ab.

Trifft „60-Tage-Neuwahlfrist“ hier zu?

„60-Tage-Neuwahlfrist“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auflösung des Bundestages
    Die Auflösung setzt die besondere Wahlfrist in Gang.
    erfüllt
  2. 2
    Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung
    Die Wahl findet vor Ablauf der Höchstdauer von 60 Tagen statt.
    erfüllt
BFall B

1Der Bundespräsident löst den Bundestag an einem Sonntag auf. Genau 63 Tage später stimmen die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des neuen Bundestages ab.

Trifft „60-Tage-Neuwahlfrist“ hier zu?

„60-Tage-Neuwahlfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auflösung des Bundestages
    Die Auflösung setzt die besondere Wahlfrist in Gang.
    erfüllt
  2. 2
    Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung
    Mit einem Abstand von 63 Tagen überschreitet die Wahl die verfassungsrechtliche Höchstdauer.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, dass die Auflösung die Wahlperiode sofort beendet und bis zur Neuwahl kein Bundestag besteht.

RichtigDer bisherige Bundestag bleibt bis zum ersten Zusammentritt des neuen Bundestages im Amt.

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