Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen

130-%-Regel

§ 249 BGB · Zivilrecht

Die 130-%-Regel erlaubt dem Geschädigten eines Kfz-Schadens, sein beschädigtes Fahrzeug reparieren zu lassen und die Reparaturkosten vom Schädiger ersetzt zu verlangen, auch wenn diese zusammen mit einem etwaigen merkantilen Minderwert den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % übersteigen. Voraussetzung sind eine vollständige und fachgerechte Reparatur sowie ein besonderes Integritätsinteresse, das regelmäßig durch eine mindestens sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs nach dem Unfall belegt wird.

Merksatz

Die 130-%-Grenze allein genügt nicht; entscheidend sind die tatsächliche Reparatur und das nachgewiesene Erhaltungsinteresse.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Autofahrerin fährt aus Unachtsamkeit gegen Pauls geparktes Auto und beschädigt es. Ein Gutachter veranschlagt für einen gleichwertigen Ersatzwagen 10.000 Euro und für die Reparatur 12.000 Euro. Die Werkstatt beseitigt für 12.000 Euro alle Unfallschäden nach den Vorgaben des Gutachters, ohne dass ein unfallbedingter Verkaufswertverlust verbleibt. Paul nutzt das Auto anschließend acht Monate lang täglich.

Trifft „130-%-Regel“ hier zu?

„130-%-Regel“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kfz-Schaden
    Pauls Kraftfahrzeug wird bei dem Unfall beschädigt.
    erfüllt
  2. 2
    Reparaturkosten und merkantiler Minderwert zusammen höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts
    Die Reparaturkosten betragen 120 % des Wiederbeschaffungswerts; ein merkantiler Minderwert kommt nicht hinzu.
    erfüllt
  3. 3
    Vollständige und fachgerechte Reparatur
    Die Werkstatt behebt sämtliche Unfallschäden entsprechend den sachverständigen Vorgaben.
    erfüllt
  4. 4
    Besonderes Integritätsinteresse
    Die achtmonatige Weiternutzung belegt Pauls Interesse am Erhalt seines Fahrzeugs.
    erfüllt
BFall B

1Eine Autofahrerin fährt aus Unachtsamkeit gegen Pauls geparktes Auto und beschädigt es. Ein Gutachter veranschlagt für einen gleichwertigen Ersatzwagen 10.000 Euro und für die Reparatur 14.000 Euro. 3Die Werkstatt beseitigt für 14.000 Euro alle Unfallschäden nach den Vorgaben des Gutachters, ohne dass ein unfallbedingter Verkaufswertverlust verbleibt. 4Paul nutzt das Auto anschließend acht Monate lang täglich.

Trifft „130-%-Regel“ hier zu?

„130-%-Regel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Reparaturkosten und merkantiler Minderwert zusammen höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kfz-Schaden
    Pauls Kraftfahrzeug wird bei dem Unfall beschädigt.
    erfüllt
  2. 2
    Reparaturkosten und merkantiler Minderwert zusammen höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts
    Die bereits vorab veranschlagten und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten betragen 140 % des Wiederbeschaffungswerts.
    fehlt
  3. 3
    Vollständige und fachgerechte Reparatur
    Die Werkstatt behebt sämtliche Unfallschäden entsprechend den sachverständigen Vorgaben.
    erfüllt
  4. 4
    Besonderes Integritätsinteresse
    Die achtmonatige Weiternutzung belegt Pauls Interesse am Erhalt seines Fahrzeugs.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerGeschätzte Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts allein deshalb zusprechen, weil sie innerhalb der 130-%-Grenze liegen.

RichtigDer Ersatz solcher Reparaturkosten setzt auch voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich vollständig und fachgerecht repariert wird.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der 130-%-Grenze nur die Reparaturkosten berücksichtigen und einen merkantilen Minderwert ausblenden.

RichtigFür die Grenze müssen die Reparaturkosten und ein etwaiger merkantiler Minderwert zusammengerechnet werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.