Definitionen
30-Tage-Regelung
§ 286 III BGB · ZivilrechtGemäß § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, sofern er nicht leistet und die Nichtleistung zu vertreten hat. Ist der Schuldner ein Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn er auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde. Bei einem Schuldner, der kein Verbraucher ist, wird bei unsicherem Zugangszeitpunkt für die 30-Tage-Frist stattdessen auf Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung abgestellt.
Die 30-Tage-Regelung ersetzt unter ihren Voraussetzungen die Mahnung, verschiebt aber nicht die Fälligkeit.
- Tag 0FälligkeitDie Forderung ist fällig, aber die Rechnung ist noch nicht zugegangen.
- Tag 5RechnungszugangDie Rechnung geht erst jetzt zu; die Frist wird ab dem folgenden Tag gezählt.
- Beginn Tag 36Verzug ohne MahnungDie 30 Tage enden mit Tag 35; ab Tag 36 besteht Verzug ohne Mahnung.
- Fälligkeit Die Forderung ist fällig, aber die Rechnung ist noch nicht zugegangen.
- Rechnungszugang Die Rechnung geht erst jetzt zu; die Frist wird ab dem folgenden Tag gezählt.
- Verzug ohne Mahnung Die 30 Tage enden mit Tag 35; ab Tag 36 besteht Verzug ohne Mahnung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna kauft für ihre private Wohnung einen Schreibtisch für 400 Euro, den das Möbelhaus ihr vollständig und ohne Mängel liefert. Der Preis ist bei der Lieferung zu bezahlen; die zugleich übergebene Rechnung enthält den hervorgehobenen Hinweis, dass Anna bei Nichtzahlung nach 30 Tagen ab Rechnungserhalt auch ohne weitere Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug gerät. Obwohl sie genug Geld hat, vergisst Anna die Zahlung und hat auch 40 Tage später noch nichts bezahlt. Eine weitere Zahlungsaufforderung erhält sie nicht.
Trifft „30-Tage-Regelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntgeltforderungDer Kaufpreis ist die Gegenleistung für den Schreibtisch.
- 2erfüllt30 Tage seit Fälligkeit und maßgeblichem Empfang verstrichenSeit Fälligkeit und gleichzeitigem Rechnungszugang sind mehr als 30 Tage vergangen.
- 3erfülltAusbleiben der ZahlungAnna hat den Kaufpreis weiterhin nicht gezahlt.
- 4erfülltVertretenmüssen der NichtleistungDas Vergessen der möglichen Zahlung ist fahrlässig.
- 5erfülltBesonderer Hinweis bei VerbrauchernAnna handelt privat und wird in der Rechnung besonders auf den automatischen Verzugseintritt hingewiesen.
Anna kauft für ihre private Wohnung einen Schreibtisch für 400 Euro, den das Möbelhaus ihr vollständig und ohne Mängel liefert. Der Preis ist bei der Lieferung zu bezahlen; die zugleich übergebene Rechnung nennt nur Ware, Preis und Bankverbindung. Obwohl sie genug Geld hat, vergisst Anna die Zahlung und hat auch 40 Tage später noch nichts bezahlt. Eine weitere Zahlungsaufforderung erhält sie nicht.
Trifft „30-Tage-Regelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEntgeltforderungDer Kaufpreis ist die Gegenleistung für den Schreibtisch.
- 2erfüllt30 Tage seit Fälligkeit und maßgeblichem Empfang verstrichenSeit Fälligkeit und gleichzeitigem Rechnungszugang sind mehr als 30 Tage vergangen.
- 3erfülltAusbleiben der ZahlungAnna hat den Kaufpreis weiterhin nicht gezahlt.
- 4erfülltVertretenmüssen der NichtleistungDas Vergessen der möglichen Zahlung ist fahrlässig.
- 5fehltBesonderer Hinweis bei VerbrauchernAnna handelt als Verbraucherin, erhält aber keinen besonderen Hinweis auf den Verzugseintritt.
Typische Fehler
FehlerEin früherer Verzugseintritt wird wegen der 30-Tage-Frist ausgeschlossen.
RichtigEine Mahnung nach Fälligkeit kann den Verzug bereits vor Ablauf der 30 Tage auslösen.
FehlerDie Regelung wird auf jede Geldforderung angewendet, etwa auf einen reinen Schadensersatzanspruch.
RichtigErforderlich ist eine Entgeltforderung, also eine Geldforderung als Gegenleistung für eine Leistung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema