Definitionen
21-Tage-Frist
Art. 68 I 1, 2 GG · Öffentliches RechtNach Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag binnen einundzwanzig Tagen nach der erfolglosen Abstimmung über den Vertrauensantrag auflösen. Das Auflösungsrecht endet mit Ablauf dieser Frist und erlischt nach Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GG schon vorher, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
Die 21 Tage sind eine Höchstfrist, keine garantierte Entscheidungszeit.
- Tag 0Erfolglose VertrauensabstimmungDie Abstimmung ist der Anknüpfungspunkt für die Frist, nicht die Antragstellung.
- Tag 21FristablaufSpätestens mit Tagesende ist eine Auflösung aufgrund dieser Abstimmung ausgeschlossen.
- Erfolglose Vertrauensabstimmung Die Abstimmung ist der Anknüpfungspunkt für die Frist, nicht die Antragstellung.
- Fristablauf Spätestens mit Tagesende ist eine Auflösung aufgrund dieser Abstimmung ausgeschlossen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Regierung hat ihre bisherige Mehrheit verloren und findet für ihre zentralen Vorhaben auf absehbare Zeit keine verlässliche Mehrheit mehr. 1Drei Tage nach dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, stimmt weniger als die Hälfte aller Bundestagsmitglieder dafür. 2Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten daraufhin vor, den Bundestag aufzulösen. 3Der Bundespräsident erklärt zehn Tage nach der Abstimmung die Auflösung des Bundestages; 4bis dahin hat der Bundestag keinen anderen Bundeskanzler gewählt.
Trifft „21-Tage-Frist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfolglose Abstimmung über den VertrauensantragDer Vertrauensantrag erhält nicht die erforderliche Mehrheit aller Bundestagsmitglieder.
- 2erfülltAuflösungsvorschlag des BundeskanzlersDer Bundeskanzler hat dem Bundespräsidenten die Auflösung vorgeschlagen.
- 3erfülltEinhaltung der 21-Tage-FristDie Auflösungserklärung erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach der Abstimmung.
- 4erfülltKeine vorherige Kanzlerneuwahl mit MitgliedermehrheitEine zwischenzeitliche Wahl, die das Auflösungsrecht vorzeitig beendet hätte, fehlt.
Die Regierung hat ihre bisherige Mehrheit verloren und findet für ihre zentralen Vorhaben auf absehbare Zeit keine verlässliche Mehrheit mehr. 1Drei Tage nach dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, stimmt weniger als die Hälfte aller Bundestagsmitglieder dafür. 2Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten daraufhin vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident erklärt vier Wochen nach der Abstimmung die Auflösung des Bundestages; 4bis dahin hat der Bundestag keinen anderen Bundeskanzler gewählt.
Trifft „21-Tage-Frist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfolglose Abstimmung über den VertrauensantragDer Vertrauensantrag erhält nicht die erforderliche Mehrheit aller Bundestagsmitglieder.
- 2erfülltAuflösungsvorschlag des BundeskanzlersDer Bundeskanzler hat dem Bundespräsidenten die Auflösung vorgeschlagen.
- 3fehltEinhaltung der 21-Tage-FristNach vier Wochen sind die 21 Tage bereits abgelaufen.
- 4erfülltKeine vorherige Kanzlerneuwahl mit MitgliedermehrheitEine zwischenzeitliche Kanzlerneuwahl liegt nicht vor; das Auflösungsrecht endet hier durch Fristablauf.
Typische Fehler
FehlerDie 21 Tage werden bereits ab Stellung des Vertrauensantrags berechnet.
RichtigEntscheidend ist die erfolglose Abstimmung über den Vertrauensantrag, nicht die Antragstellung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema